PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
gegen Absturz (PSAgA)
Wann braucht es eine Absturzsicherung?
Eine Absturzsicherung benötigt jede Person, die eine Tätigkeit auf einer bestimmten Höhe wie z.B. einem Dach oder einer Wartungsbühne ausübt.
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung notwendig?
Eine PSAgA ist in der Regel ab einer Absturzhöhe von 2,0 m notwendig. Es existieren mehrere Vorschriften (z.B. DGUV, ASR, etc.) in Deutschland. Eine
einschlägige Vorschrift ist der Anhang 5.2 Abs. 2 der ArbStättV.
Welche Absturzsicherungen gibt es?
Passive Absturzsicherung: z.B. Brüstungen und Geländer, Einsatz bei begehbaren Flächen, die an mind. 50 bis 100 cm tiefere Flächen grenzen. PSAgA gegen Absturz von Personen: wird verwendet wenn organisatorische und technische Sturzsicherung nicht hinreichend oder nicht möglich ist. Zusätzlich muss noch geeignetes Rettungskonzept erfüllt werden.
Welche Anforderungen muss eine PSAgA erfüllen?
Sie müssen die zu sichernde Person gem. EN 354/355 Auffangen (mit Steigschutz, Sicherungsseil vorne oder hinten oder Höhensicherungsgerät nach EN 360) oder Abseilen (z. B. EN 1496 oder EN 341) sowie Positionieren oder Rückhalten (z. B. EN 358). Die Schutzvorrichtungen gegen Fallen müssen zudem in einem technisch einwandfreien Zustand sein und regelmäßig gewartet werden.
Was gehört zur PSA gegen Absturz?
Rückhalte-, Arbeitsplatzpositionierungs- und Auffangsysteme – zur Absturzsicherung beinhalten sie Körperhaltevorrichtungen und Befestigungssysteme. Mithilfe einer sogenannten Sicherungskette bestehend aus PSAgA, z.B. Auffanggurte, Seile, Verbindungsmittel usw. können absturzgefährdete Personen gegen einen Absturz gesichert werden.